Schulelternrat

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Elternvertreter

Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der Vertreter/innen der Klassenelternschaft. Dieses sind die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft, die/der Stellvertreter/in sowie Vertreter/innen für die Klassenkonferenz.

Alle zwei Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (NSchG §§ 90, 91).
Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/innen für die Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz). Elternvertreter/innen können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.

Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG § 89(2)) die regelmäßige Einberufung einer Elternversammlung, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist. Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen.

Elternrat

Der Elternrat ist Ansprechpartner für alle Eltern der Schule. Er nimmt Wünsche und Anregungen der Eltern entgegen.

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Der Förderverein unterstützt uns und unsere Schüler in unserem Schulleben. Werden Sie Mitglied!

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