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Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der Vertreter/innen der Klassenelternschaft. Dieses sind die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft, die/der Stellvertreter/in sowie Vertreter/innen für die Klassenkonferenz.
Alle zwei Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (NSchG §§ 90, 91).
Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/innen für die Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz). Elternvertreter/innen können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.
Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG § 89(2)) die regelmäßige Einberufung einer Elternversammlung, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist. Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen.
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26419 Schortens
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